Scheidungskostenrechner

Sie können sich hier über unseren Scheidungskostenrechner kostenlos und unverbindlich die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung online mit sofortigem Ergebnis berechnen lassen.
Wir geben Ihnen zudem die Garantie, dass Sie bei der Durchführung Ihrer einvernehmlichen Scheidung online über uns lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren bezahlen.
Das bedeutet, dass wir die Scheidung sicher zum gesetzlich niedrigst möglichen Preis für Sie durchführen!

mit Reduzierung*ohne Reduzierung*
Gerichtsgebühren**
Anwaltsgebühren
Gesamt

* Manchmal nehmen die Gerichte eine Kürzung des Gegenstandswertes (Bemessungsgrundlage für die Kosten) bei einer einvernehmlichen Scheidung um ca. 30 % auf Antrag vor, was zu einer Reduzierung der Kosten führen kann. Eine Garantie kann hierfür jedoch nicht abgegeben werden, da dies im Ermessen des Gerichts steht!

** Der Betrag entspricht Ihrem hälftigen Anteil an den Gerichtskosten. Damit das Gericht tätig wird, müssen aber bei diesem als Vorschuss die gesamten Gerichtskosten eingezahlt werden. Bei Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten auf Antrag auf die Eheleute hälftig aufgeteilt. Sollte der hälftige Anteil beim gegnerischen (ehemaligen) Ehepartner nicht einbringlich sein oder der hälftige Anteil nicht durch Sie eingefordert werden, fallen die selbst zu tragenden Gerichtskosten doppelt so hoch aus, als angezeigt.

Die hier dargestellten Beträge stellen einen Richtwert dar, mit welchen Kosten Sie für Ihre Scheidung ungefähr zu rechnen haben.

Eine absolut verbindliche Berechnung kann nicht erfolgen, da letztlich das Gericht über die Höhe der Kosten der Scheidung entscheidet.
Die Berechnung durch den Scheidungskostenrechner erfolgt aber auf Grund der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen, an die auch die Gerichte gebunden sind.
Nicht alle Familienrichter fragen für die Berechnung des Verfahrenswertes nach dem Wert des Vermögens der Eheleute.
Zum Scheidungsformular

Finden Sie hier keine Antwort, kontaktieren Sie uns einfach. Mit uns können Sie reden.

Bei der Scheidung die Kosten einfach erklärt?

Die meisten Eheleute fragen sich: „Was kostet eine Scheidung?“. Die Scheidungskosten setzen sich in der Regel aus den Kosten für den Scheidungsanwalt und den Gerichtskosten zusammen. Erstere sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zweitere im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt.
 
Die im RVG geregelten Kosten für den Rechtsanwalt der Scheidung sind Mindestgebühren. Das bedeutet, sie dürfen von keinem Rechtsanwalt bei der Scheidung unterschritten werden. Die Vereinbarung niedrigerer pauschaler Scheidungskosten oder eines Standardpreises mit einem Mandanten ist daher nicht erlaubt. Gesetzlich geregelt ist dies in § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Würde ein Anwalt bei der Scheidung die Kosten dementsprechend unterschreiten, würde dies für ihn berufsrechtlich nachteilige Konsequenzen haben.
Höhere Scheidungskosten zu vereinbaren ist aber andererseits erlaubt und wird auch praktiziert.