Trennung ohne Scheidung - Was ist zu beachten? - Scheidung Online

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Macht eine Trennung ohne Scheidung Sinn?

Manche Ehepaare schieben eine Scheidung vor allem dann, wenn Sie noch einen freundschaftlichen Kontakt pflegen, lange vor sich her. Oftmals sind diese Ehepartner schließlich Jahrzehnte voneinander getrennt. Manchmal entscheiden sich besonders ältere Ehepartner, deren Ehe nach Jahrzehnten gescheitert ist, dazu, überhaupt keine Scheidung durchzuführen. Sie leben dann dauerhaft - manchmal sogar gemeinsam in der gleichen Wohnung - voneinander getrennt. Hier erhalten Sie Informationen zur Frage "Scheidung oder getrennt leben?"

1. Trennung ohne Scheidung - Vorteile:

a) Steuer während Trennung
Es besteht ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Ehegatten erst nach der Scheidung die Steuerklasse ändern müssen. Viele Eheleute praktizieren damit auch nach der Trennung noch eine gemeinsame steuerliche Ehegattenveranlagung und profitieren von deren finanziellen Vorteilen. Aus diesem Grund lassen sich manche Ehepartner oft jahrelang nicht scheiden. Dies ist jedoch falsch.
Denn die Steuerklasse muss zum Beginn des Kalenderjahres geändert werden, das der Trennung folgt.
BEISPIEL: Herr und Frau Müller trennen sich im Laufe des Jahres 2014. Sie  müssen ab dem 01. Januar 2015 die getrennte Veranlagung beim Finanzamt beantragen. Dies ist unabhängig davon, wann und ob sie sich jemals scheiden lassen.

b) Erbrecht des Ehegatten während der Trennung
Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbecht der Ehegatten untereinander. Das bedeutet, wenn ein Ehegatte während der Trennungszeit stirbt, behält der andere sein gesetzliches Erbrecht, wenn kein Testament vorliegt. In jedem Fall behält er dann aber seinen Anspruch auf den Pflichtteil als Ehegatte. Dieses Erbrecht erlischt erst, wenn der Scheidungsantrag von dem Verstorbenen eingereicht wurde und dem anderen Ehegatten zugestellt wurde.

c) Familienmitversicherung in der Krankenkasse während Trennung
Wenn einer der Ehepartner nicht selbst arbeitet, ist er oft im Rahmen der so genannten Mitversicherung in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert. Daran ändert auch eine Trennung der beiden Eheleute nichts. Selbst wenn es sich um eine sehr lange dauerhafte Trennnung handelt. Die Mitversicherung in der Krankenkasse endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.

d) Aufenthaltsrecht nach Trennung
In manchen Fällen hat ein Ehegatte, der Ausländer ist, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen des Bestehens der Ehe. In der Regel erlischt aber der Anspruch auf dieses Recht bereits mit der endgültigen Trennung der Ehepartner und nicht erst mit der Scheidung.

e) Trennungsunterhalt während der Trennung
Die Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu erhalten sind wesentlich einfacher als die Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt müssen schwierigere Voraussetzungen vorliegen als beim Trennungsunterhalt. Auch kann der nacheheliche Unterhalt in Dauer und Höhe begrenzt werden.

2. Trennung ohne Scheidung - Nachteile:

a) Keine andere Ehe möglich

Wenn die Ehe der Ehegatten nicht geschieden ist, kann selbstverständlich keiner von beiden Eheleuten eine neue Ehe eingehen.
Das kann gerade dann sehr nachteilig sein, wenn eine neue Eheschließung aus bestimmten Gründen unbedingt sofort gewünscht wird oder als besonders dringlich erscheint.

BEISPIEL: Die neue Lebensgefährtin ist schwanger und man wünscht sich, dass das Kind ehelich vom biologischen Vater geboren wird.

Aber auch in derartigen Fällen muss erst die bestehende Ehe geschieden werden, bevor eine neue Ehe geschlossen werden kann. Dies kann sich aber monatelang hinziehen.

b) Trennungsunterhalt trotz langer Trennung
Derjenige Ehegatte, der weniger verdient hat einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Zahlung von Trennungsunterhalt während der Trennung - auch wenn die Trennungszeit sehr lange dauert besteht dieser Anspruch weiter.
Es ist auch nicht möglich, für die Zukunft auf diesen Anspruch wirksam zu verzichten.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Oft vereinbaren die Ehegatten untereinander, dass sie keinen Trennungsunterhalt geltend machen. Für die zukunft ist so eine Vereinbarung rechtlich aber nicht wirksam möglich. Wenn einer der Ehegatten dann trotz dieser Abrede doch Trennungsunterhalt möchte, kann er diesen jederzeit vom anderen verlangen. Auch schriftlich oder notariell ist dieser Verzicht nicht möglich. ANDERS ist dies bei nachehelichem Ehegattenunterhalt.

c) Nachehelicher Ehegattenunterhalt bei langer Trennung
Eine lange Trennungszeit kann Auswirkungen auf das Bestehen, die Dauer und die Höhe des nachehelichen Unterhalts haben. Dies hat seinen Grund darin, dass die gesamte Dauer der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung als Ehezeit gilt. Relevant ist das deshalb, weil je länger die Ehezeit war, umso länger wird nachehelicher Unterhalt in der Regel geschuldet. Es kann sogar vorkommen, dass die Ehezeit dann so lange ist, dass eine zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhalts dann überhaupt nicht mehr in Betracht kommt.

d) Gesetzliches Erbrecht erlischt nicht bei Trennung
Auch wenn Ehegatten sehr lange getrennt sind, erlischt das gesetzliche Erbrecht nicht dadurch, dass sie sich trennen. Solange nicht wenigstens einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt hat, bleibt das gesetzliche Erbecht auch in der Trennung erhalten.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Selbst wenn in dieser Situation ein Ehegatte ein Testament errichtet, in dem er den Ehepartner vom Erbe ausschließt, behält dieser dennoch einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Wer dies nicht möchte, muss die Scheidung einreichen oder mit Zustimmung des anderen einen Erbverzichts (notariell) vereinbaren.

e) Zugewinnausgleich endet nicht durch Trennung
Für die Höhe des Anspruchs auf Zugewinn ist maßgeblicher Berechnungstag (sogenannter Stichtag), der Tag an dem dem anderen Ehegatten der Scheidungsantrag zugestellt wird. Es ist daher nicht entscheidend, dass die Eheleute vorher getrennt waren und wie lange. Durch eine lange Dauer der Trennung kann sich dabei eine ganz erhebliche Erhöhung und Verringerung des Vermögens einer oder beider Ehegatten ergeben. Dies verändert dann eventuell ganz beträchtlich den Anspruch auf Zugewinnausgleich. Er kann sich erhöhen oder verrringern.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
An einer erheblicher Vergrößerung des Vermögens eines Ehegatten während der Trennungszeit hat der andere Ehegatte in der Regel nicht maßgeblich mitgewirkt. Es kann damit als sehr ungerecht empfunden werden, wenn der andere trotz langer Trennung an diesem Vermögenszuwachs beteiligt werden soll durch den Zugewinn. Es sollte daher eine notarielle Vereinbarung über den Zugewinn getroffen werden.

f) Anspruch auf Renten (Versorgungsausgleich) wird trotz Trennung bis Scheidung aufgeteilt
Mit der Scheidung wird in der Regel auch der so genannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Rentenversicherungen) unter den Ehegatten ausgeglichen werden. Entscheidender Stichtag ist beim Versorgungsausgleich in der Regel der Tag der Zustellung an den anderen Ehegatten des Scheidungsantrags. Das bedeutet aber, dass auch die Rentenanwartschaften NACH der Trennung mit dem anderen Ehegatten geteilt werden müssen. So kann es sein, dass einer viel mehr seiner Rente an den anderen Ehegatten bei einer Scheidnug wegen der langen Trennung abgeben muss, als wenn er früher die Scheidung eingereicht hätte.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Es gibt eine rechtliche Möglichkeit in Ausnahmefällen bei langer Trennung den Versorgungsausgleich einzuschränken, damit es nicht zu großen Ungerechtigkeiten kommt. Allerdings ist dies eine Entscheidung des Einzelfalls, über die das Familiengericht im Einzelfall entscheidet. Verlassen kann man sich darauf also nicht sicher. Wenn Eheleute dies nicht wollen, sollten sie einen notariellen Vertrag über den Ausschluss oder die Dauer des Versorgungsausgleichs schließen.

3. Fazit: Soll man nach langer Trennung noch die  Scheidung einreichen?
Auf keinen Fall kann uneingeschränkt stehen gelassen werden, dass es weniger kosten würde, wenn man sich nicht scheiden läßt. Denn in jedem Fall birgt eine Trennung ohne anschließende Scheidung einige Risiken in sich, die Sie auf jeden Fall gründlich abwägen sollten. Bei einer hinausgezögerten Scheidung kann es immer zu erheblichen persönlichen und finanziellen Nachteilen kommen.


Expertentipp



Fachanwältin für Familienrecht
Sandra Segl rät:
Manchmal gilt es klug abzuwägen, ob man tatsächlich nach dem Scheitern der Ehe die Scheidung vom oft langjährigen Ehepartner beantragt. Es gilt verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die für jeden Einzelnen unterschiedliches persönliches Gewicht haben:
finanzielle Aspekte, gemeinsame Kinder,
Freundeskreis, gesellschaftliches Ansehen, Rentenversorgung oder gemeinsam geschaffene Werte wie z.B. eine Immobilie.
Wichtig:
Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht umfassend über Vor- und Nachteile der Situation beraten. Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
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