Ist eine Scheidung kostenlos mit ratenfreier Verfahrenskostenhilfe möglich?
1. Scheidung kostenlos?: Ist dies möglich mit Verfahrenskostenhilfe?
2. Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
Belege über das laufende Einkommen: z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, ALG II Bescheid
Belege über laufende Ausgaben: z.B. Miete, Versicherungen, Strom, Nebenkosten, Kredite (Mietvertrag, Versicherungsverträge, Kontoauszüge über tatsächliche Zahlungen)
Belege über bestendes Vermögen: Sparbücher, Lebensversicherungen
3. Bei Verfahrenskostenhilfe: immer Scheidung ganz kostenlos?
Wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ist die Scheidung dann kostenlos? Das zuständige Familiengericht entscheidet, ob man ratenfreie (dann ist die Scheidung für einen selbst kostenlos) Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommt oder mit Ratenzahlung. Man kann mit maximal 48 Raten belastet werden. Wenn sich im Laufe von 4 Jahren nach Bewilligung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ändern (eventuell auch durch einen neuen Ehepartner), werden diese Änderungen einbezogen. Es wird dann die Verfahrenskostenhilfe neu berechnet. Wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessert haben, kann es sein, dass man Raten zahlen muss. Wenn sich die Verhältnisse verschlechtert haben, kann eine eventuelle Ratenzahlunspflicht bei der Verfahrenskostenhilfe ganz wegfallen und die Scheidung kostenlos werden. Wichtig, ist in diesem Zusammenhang, dass wie oben bereits erwähnt, im Falle des Unterliegens der bedürftigen Partei, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts in Höhe der Wahlanwaltsgebühren zu bezahlen sind.