Scheidungsantrag – Was gibt es zu beachten?
1. Scheidungsantrag in beiderseitigem Einvernehmen
2. Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?
3. Was muss der Scheidungsantrag beinhalten?
- Persönliche Angaben von beiden Ehegatten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Staatsangehörigkeit)
- Letzter gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten
- Angaben zur Eheschließung (Datum und Ort der Eheschließung, Heiratsregisternummer, Heiratsurkunde im Original (oder beglaubigte Kopie)
- Antragsteller der Scheidung
- Zeitpunkt der Trennung
- Datum des eventuellen Auszugs des Ehepartners
- Gemeinsame Kinder (Name, Geburtsdatum, Wohnort)
- Erklärung, ob Zustimmung des Ehepartners zur Scheidung vorliegt
- Erklärung, ob es Eheverträge oder Regelungen zum Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Ehewohnung, Hausrat gibt
- Nettoverdienst beider Ehegatten
4. Wo wird der Scheidungsantrag eingereicht?
Der Scheidungsantrag muss durch den Scheidungsanwalt beim für die Scheidung zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das Familiengericht ist eine spezielle Abteilung bei den Amtsgerichten, die nur für die Bearbeitung von Familiensachen gebildet wurden. Dort werden die Verfahren von einem Einzelrichter bearbeitet, der sowohl über den Scheidungsantrag als auch über eventuelle Scheidungsfolgesachen entscheidet. Welches Familiengericht für den Scheidungsantrag örtlich zuständig ist, folgt einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Relevant ist dabei die letzte gemeinsame Ehewohnung der Ehegatten, wo eventuelle Kinder leben bzw. wo der Antragsgegner jetzt lebt.5. Wann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?
Der Scheidungsantrag kann nach etwa 9 – 10 Monaten beim Familiengericht eingereicht werden. Das liegt daran, dass bei einer „normalen“ Scheidung in etwa 4 – 6 Monate vergehen, bis der Scheidungstermin stattfindet. Erst an diesem Tag müssen alle Voraussetzungen der Scheidung erfüllt sein. Also auch der Ablauf des Trennungsjahres.Ausnahmen:
- Eine Ausnahme hiervon bilden Scheidungen bei denen der antragstellende Ehepartner Verfahrenskostenhilfe beantragt. Da die Verfahrenskostenhilfe nur vom Familiengericht bewilligt wird, wenn alle Voraussetzungen der Scheidung bereits vorliegen, kann der Scheidungsantrag erst nach Einhalten des Trennungsjahres gestellt werden.
- Ebenso verhält es sich, wenn der Versorgungsausgleich bei der Scheidung nicht durchgeführt wird. Da dann theoretisch jederzeit („Blitzscheidung“) der Scheidungstermin stattfinden kann, sollte der Scheidungsantrag erst nach frühestens 11 Monaten eingereicht werden.
6. Wer kann den Scheidungsantrag beauftragen?
Wer von beiden Ehegatten dabei den Scheidungsantrag in Auftrag gibt, ist eigentlich nicht relevant. Sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann können den Scheidungsantrag stellen. Es ist aber auch möglich, dass beide Ehepartner den Scheidungsantrag einreichen, §1564 Bürgerliches Gesetzbuch. Es führt dann der Scheidungsantrag, der früher zugestellt wurde.7. Scheidungsantrag online – das geht bei uns!
Die Anwaltsgebühren stellen bei den Scheidungskosten in einem Scheidungsverfahren den größten Kostenfaktor dar. Wenn man sich für eine Scheidung nur einen Anwalt nimmt, kann man dadurch Kosten beim Scheidungsantrag sparen. Zusätzlich zu den Anwaltskosten können Ehepaare Zeit und Nerven sparen, wenn sie den Scheidungsantrag online stellen, wodurch langwierige Anwaltsgespräche entfallen. Unter dem Scheidungsformular kann man den Scheidungsantrag online stellen. Das bedeutet aber nicht, dass der Scheidungsantrag online beim Familiengericht eingereicht wird. Dies ist in Deutschland (noch) nicht möglich. Der Scheidungsanwalt muss den Scheidungsantrag im Original und schriftlich beim Familiengericht einreichen.Wir erheben im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung garantiert nur Scheidungskosten in Höhe der absoluten Mindestgebühren. Das bedeutet, der Scheidungsantrag ist garantiert nirgends günstiger. Mit dem Scheidungskostenrechner können Sie die Kosten der Scheidung vorab berechnen lassen.
Detaillierte Informationen über die Scheidung online und wie Sie dort Ihren Scheidungsantrag online stellen können, erhalten Sie hier.