Scheidungsanwalt: brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt für die Scheidung?
1. Ein Scheidungsanwalt ist bei einer einvernehmlichen Scheidung ausreichend – der ist aber nur für einen da!
2. Ein gemeinsamer Rechtsanwalt für die Scheidung, den man „teilt“, ist nicht möglich
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
„Die Ehepartner müssen jedoch aufpassen, wenn nur einer einen Scheidungsanwalt beauftragt und man sich einig ist, die Kosten hierfür durch zwei zu teilen. Derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ich habe es schon erlebt, dass sich die Eheleute vermeintlich völlig einig darüber waren. Nach der Scheidung wollte der andere jedoch nichts mehr von der mündlichen Vereinabrung wissen und hat den Beauftragenden mit den Scheidungskosten alleine sitzen lassen.
Deshalb mein Rat:
Treffen Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung, wie Sie die Kosten der Scheidung aufteilen wollen. Ein Muster wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte finden sie, hier! Ihren Scheidungsanwalt oder Notar brauchen Sie dafür nicht! Das würde nur extra Kosten verursachen. Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, können Sie uns natürlich gerne für Fragen kontaktieren.“
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
„Die Ehepartner müssen jedoch aufpassen, wenn nur einer einen Scheidungsanwalt beauftragt und man sich einig ist, die Kosten hierfür durch zwei zu teilen. Derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ich habe es schon erlebt, dass sich die Eheleute vermeintlich völlig einig darüber waren. Nach der Scheidung wollte der andere jedoch nichts mehr von der mündlichen Vereinabrung wissen und hat den Beauftragenden mit den Scheidungskosten alleine sitzen lassen.
Deshalb mein Rat:
Treffen Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung, wie Sie die Kosten der Scheidung aufteilen wollen. Ein Muster wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte finden sie, hier! Ihren Scheidungsanwalt oder Notar brauchen Sie dafür nicht! Das würde nur extra Kosten verursachen. Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, können Sie uns natürlich gerne für Fragen kontaktieren.“
3. Wie finde ich einen guten Scheidungsanwalt?
a) Empfehlungen von Freunden und Verwandten
Natürlich spricht nichts dagegen, sich Empfehlungen für einen Scheidungsanwalt von Freunden und Verwandten zu holen. Man sollte jedoch bedenken, dass der Nachbar, der gut von einem Anwalt betreut wurde, dort vielleicht wegen eines Verkehrsunfalls war. Vielleicht ist der Fall auch schon viele Jahre her und die Kenntnisse des Scheidungsanwalts sind nicht mehr so wie früher. Man sollte sich in jedem Fall zusätzlich ein eigenes Bild über den Rechtsanwalt für die Scheidung verschaffen.
b) Homepage des Scheidungsanwalts unter die Lupe nehmen
Wie stellt sich der Scheidungsanwalt selbst, seine Kanzlei und die Mitarbeiter dar? Macht dies einen sympatischen, kompetenten Eindruck auf Sie? Vergleichen Sie die Webauftritte der Scheidungsanwälte. Bietet die Internetseite zahlreiche Informationen und macht einen professionellen geordneten Eindruck? Dann können Sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass auch die Arbeitsweise des Rechtsanwalts für Scheidung dem entspricht.
c) Der Scheidungsanwalt sollte Fachanwalt für Familienrecht sein
Natürlich kann ein lange Jahre zugelassener „Wald- und Wiesenanwalt“ ohne Fachanwaltstitel, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, dies auch kompetent tun. Sie sollten aber bei Ihrer Scheidung kein unnötiges Risiko eingehen. Ist ihr Scheidungsanwalt „Fachanwalt für Familienrecht“ hat er diesen Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Um diesen Titel zu bekommen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, er muss gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren und Prüfungen bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, sonst verliert er sofort seinen Fachanwaltstitel.
d) Übliche Arbeitsweise des Scheidungsanwalts
Überprüfen Sie, ob die bevorzugte Vorgehensweise des Scheidungsanwaltes (eher auf gütliche Einigung oder auf Konfliktgepolt) auch die ist, die Sie möchten (oder es Sie nicht nur einfach viel Geld kostet).
Natürlich kann ein lange Jahre zugelassener „Wald- und Wiesenanwalt“ ohne Fachanwaltstitel, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, dies auch kompetent tun. Sie sollten aber bei Ihrer Scheidung kein unnötiges Risiko eingehen. Ist ihr Scheidungsanwalt „Fachanwalt für Familienrecht“ hat er diesen Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Um diesen Titel zu bekommen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, er muss gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren und Prüfungen bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, sonst verliert er sofort seinen Fachanwaltstitel.
d) Übliche Arbeitsweise des Scheidungsanwalts
Überprüfen Sie, ob die bevorzugte Vorgehensweise des Scheidungsanwaltes (eher
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Es gibt verschiedene Arten von Scheidungsanwälten. Die einen versuchen grundsätzlich eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Die anderen, ich nenne sie für mich selbst gerne „Kläfferanwälte“, sind stets auf Krawall gebürstet und reiten ihre Mandanten oft in unzählige unnötige Prozesse. Sie kosten den Mandanten oft ein Vermögen, die so buchstäblich „Haus und Hof“ verstreiten. In meiner Kanzlei versuche ich, dass sich alle Beteiligten nach der Scheidung noch im Spiegel und den anderen anschauen können. Wenn es aber zu keiner gütlichen Einigung kommen kann und es erforderlich ist einen Konflikt auszutragen, muss man dem Mandanten bestmöglich zur Seite stehen. Dies mit Fachwissen und einem kompetenten, selbstbewußten Auftreten dem anderen gegenüber.
4. Scheidungsanwalt online – Das geht bei uns!
Denn Antworten auf Fragen und Informationen über den Ablauf erhalten Sie stets telefonisch, per Email und Fax. Und wenn Sie es wünschen, können wir auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.