Scheidungsdauer

So lange dauert die Scheidung

 

Die Dauer einer Scheidung läßt sich im allgemeinen nicht genau vorhersagen. Die Scheidungsdauer hängt nämlich von mehreren ganz individuellen Faktoren der Scheidungswilligen selbst ab.

1. Scheidungsdauer: welche Faktoren beeinflussen sie?

  • Auslastung und Bearbeitungsgeschwindigkeit des zuständigen Familiengerichts
  • Ist der Aufenthaltsort des Ehepartners bekannt?
  • Muss/wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt?
  • Sind die Rentenkonten beider Ehegatten bereits geklärt?


2. Wie lange dauert eine Scheidung im Normalfall?

 
Die Scheidungsdauer beträgt im „Normalfall“ ca. 4 bis 6 Monate. „Normalfall“ bedeutet in dem Fall eine einvernehmliche Scheidung, bei der der Versorgungsausgleich stattfindet und alle notwenigen Angaben bekannt sind. Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung bei der kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, beträgt ca. 1 – 3 Monate.
Sofern ein Ehegatte aber nicht bei der Aufklärung der Rentenanwartschaften mitwirkt, oder zum Beispiel der Aufenthaltsort eines Eheagtten nicht bekannt ist, kann sich die Dauer der Scheidung auch bis zu 1 Jahr und länger hinziehen.  Natürlich kann die Scheidung in Ausnahmefällen auch kürzer oder länger dauern.

3. Wie kann die Scheidungsdauer verkürzt werden?

 
Die Scheidungsdauer kann aber beschleunigt werden:

  • zügige Bearbeitung des Scheidungsantrags durch den spezialisierten Scheidungsanwalt (im Rahmen unserer Scheidung Onlinewird die Scheidung im Regelfall noch am gleichen Tag von uns beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Dies erreichen wir durch optimierte Arbeitsabläufe, die darauf abzielen die Scheidungsdauer für den Mandanten zu verkürzen)
  • Unterlagen zum Versorgungsausgleich zügig ausfüllen und beim Familiengericht einreichen, ohne die Fristen auszuschöpfen, zu verlängern oder verstreichen zu lassen.
  • Unverzügliche Einzahlung des Gerichtkostenvorschusses beim zuständigen Familiengericht (vorher nimmt das Gericht seine Arbeit nicht auf)
  • Umgehende Beantwortung von Rückfragen durch das Gericht oder den Rentenversicherungsträger durch die Ehegatten.
  • Eventuell Verzicht auf Versorgungsausgleich (wenden Sie sich für Fragen hierzu, bitte an uns)
  • Abtrennung des Versorgungsausgleichs nach 3 Monaten möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen von beiden Ehepartnern vorliegen und beide dies beantragen.

4. Wie lange dauern die einzelnen Verfahrensschritte von der Trennung bis zur Scheidung?

In folgender Tabelle finden Sie die einzelnen Abläufe während einer Scheidung und deren Dauer. Die Scheidungsdauer von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.