Blitzscheidung – Gibt es das wirklich?
1. Ist eine Blitzscheidung möglich?
Im Normalfall ist aber sowohl eine Trennung, als auch das Einhalten des Trennungsjahres zwingende Voraussetzung für die Scheidung.
In Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, dass eine Scheidung vom Einhalten einer Trennung im rechtlichen Sinn und dem Durchführen des Trennungsjahres abhängt.
Der Gesetzgeber sieht als Sonderfall die so genannte Härtefallscheidung vor. Eine derartige kann in Betracht kommen, wenn ein Ehegatte den anderen zum Beispiel geschlagen hat oder ihm sogar nach dem Leben getrachtet hat. Dann ist es dem Verletzten (nicht dem Schädiger!) möglich, eine solche zu beantragen. Die Voraussetzungen sind dann aber von dem Opfer im Scheidungsverfahren nachzuweisen. Dies kann eventuell längere Zeit in Anspruch nehmen als das reguläre Trennungsjahr.
bb) Scheidung im Ausland oder Scheidung mit Ausländern
Zum einen kann das Trennungsjahr entfallen, wenn sich die Eheleute im Ausland scheiden lassen. Das Land Österreich kennt zum Beispiel kein Trennungsjahr. In welchem Land aber die Familiengerichte für die Scheidung bei einem Auslandsbezug zuständig sind, ist oftmals eine komplizierte Rechtsfrage.
Es ist auch möglich, dass bei einer Scheidung zwischen Ausländern (einer oder beide sind nicht Deutsche) das deutsche Rechtssystem keine Anwendung findet.
Wenn Sie bei einer solchen Fragestellung Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!
2. „Blitzscheidung“ – Unter welchen Voraussetzungen kann man davon sprechen?
Um die Scheidungsdauer also deutlich zu verkürzen und die Scheidung so schnell wie möglich durchzuführen, besteht nur die Möglichkeit, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.
Denn dann ist die realistische Möglichkeit gegeben, dass die Scheidung innerhalb weniger Wochen durchgeführt werden kann. Eigentlich könnte das Familiengericht dann den nächsten freien Termin als Scheidungstermin vergeben. Wenn es besonders eilig ist, weil zum Beispiel bereits Nachwuchs vom neuen Lebenspartner erwartet wird oder schon die Hochzeitsgäste für die neue Ehe in 6 Wochen geladen sind, tun wir in unserer Kanzlei unser Möglichstes mit den Gerichten einen schnellen Termin zur Scheidung zu realisieren.
a) ein Versorgungsausgleich findet nicht statt:
- Ehedauer unter drei Jahre (Trennungsjahr mit eingerechnet!); ein Versorgungsausgleich findet dann nur auf Antrag statt.
- Notarieller Verzicht auf den Versorgungsausgleich.
- Der Versorgungsausgleich durch gerichtliche Protokollierung ausgeschlossen wird; hierfür sind von Gesetzes wegen zwei Scheidungsanwälte nötig
- Bestimmte Scheidungen mit Auslandsbezug