Schnelle Scheidung

Schnelle Scheidung – Wie kann man eine Scheidung schnell durchführen?

1. Schnelle Scheidung? Im Regelfall ist dies nicht der Fall

Wer auf eine schnelle Scheidung hofft, hofft in der Regel vergeblich. Denn im Normalfall dauert eine Scheidung mindestens drei, meist sechs Monate und manchmal sogar ein Jahr oder selten auch länger. Von einer schnellen Scheidung kann also meist nicht die Rede sein. Im Folgenden klärt Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl auf, wann dennoch eine Scheidung schnell durchgeführt werden kann und gibt wertvolle Tipps:


2. Schnelle Scheidung nach kurzer Ehe (bis zu 3 Jahre)

Eine schnelle Scheidung kann eigentlich grundsätzlich garantiert werden, wenn die Ehe unter 3 Jahre dauerte. Dies hat seinen Grund darin, dass der so genannte Versorgungsausgleich dann nicht von Amts wegen bei der Scheidung durchgeführt wird. Nicht von Amts wegen bedeutet, dass dies nicht „automatisch“ vom Gericht mit entschieden wird. In diesem Fall würde der Versorgungsausgleich nur erfolgen, wenn ein Ehegatte einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs stellt.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
„Entscheidend für die Berechnung der 3 Jahre Ehedauer ist in dem Fall der Zeitraum zwischen standesamtlicher Heirat und der Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Ehepartner durch das Gericht.
Wichtig: Nicht entscheidend ist bei der Berechnung der Ehedauer das Trennungsdatum!“

Wenn die Ehe also unter drei Jahre dauerte, geht die Scheidung schnell. Wenn Sie dann am besten das Verfahren der Scheidung Onlinewählen, können Sie schnell geschieden sein, da man hierdurch nochmal Zeit sparen kann bei der Scheidungsdauer.

3. Lange Ehedauer – auch hier ist eine schnelle Scheidung möglich

Aber auch, wenn Ihre Ehe über 3 Jahre gedauert hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Scheidung schnell umzusetzen.

Folgende Varianten sind denkbar:
a) Scheidungswille und Einvernehmen über das Trennungsjahr
Grundsätzlich ist für eine schnelle Scheidung erforderlich, dass beide Ehepartner geschieden werden wollen. Des Weiteren muss Einigkeit hinsichtlich der Trennung bestehen. Denn wenn ein Ehepartner bei der Scheidung angibt, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen sei, kann die Scheidung nicht schnell durchgeführt werden. Vielmehr würde sich diese verzögern. Zu der Frage, ob man das Trennungsjahr einhalten muss oder ob man mit dem Ehepartner darauf verzichten kann, lesen Sie hier.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
„Ich rate meinen Mandanten grundsätzlich eine kurze schrifltiche Vereinbarung über die Trennung zu verfassen und gegenseitig zu unterzeichnen. Dieser Trennungsbrief könnte wie folgt formuliert werden.“

b) Schnelle Scheidung ohne Versorgungsausgleich
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs nimmt bei Scheidungen in der Regel die meiste Zeit in Anspruch. Es müssen alle Altersversorgungen beider Ehegatten vollständig aufgeklärt werden.
Selbst diejenigen Renten, die im Ausland während der Ehe erwirtschaftet wurden. Dies stellt sich meist als besonders problematisch und langwierig heraus. Wenn ein Ehegatte zum Beispiel während der Ehe in Bulgarien gearbeitet hat, muss das deutsche Familiengericht die Rentenbehörde in Bulgarien anschreiben und um Auskunft bitten, wieviel „Rente“ der Ehegatte durch die Arbeit in Bulgarien erworben hat. Dass dies bei einigen Ländern zu einer langsameren Scheidung und bei manchen (wie zB Schweiz) im Rahmen der Scheidung schnell von Statten geht, kann man sich bestimmt vorstellen.

Es ist aber möglich, den Versorgungsausgleich durch Verzicht auszuschließen.

WICHTIG: Es ist nicht möglich, den Versorgungsausgleich durch bloße Vereinbarung mit dem Ehepartner formlos auszuschließen!

Es bestehen zwei Möglichkeiten wirksam auf den Versorgungsausgleich zu verzichten:

aa) notarielle Beurkundung
hierfür gehen beide Ehepartner zu einem Notar, der den Verzicht (eventuell mit einem Ausgleich) beurkundet.

bb) durch Protokollierung vor dem Gericht
hierfür wird der Verzicht vor Gericht erklärt und dann von diesem protokolliert, d.h. bestätigt. Erforderlich sind aber von Gesetzes wegen zwei Scheidungsanwälte.
Der Versorgungsausgleich wird dann bei wirksamen Verzicht vom Gericht nicht durchgeführt, so dass die Scheidung schnell beendet ist.

c) schnelle Scheidung mit Versorgungsausgleich
Wenn die Ehegatten bereits beim Einreichen der Scheidung den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen.  Noch schneller geht die Scheidung, wenn beide Ehegatten die ausgefüllten Fragebögen zusammen mit dem Scheidungsantrag einreichen.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Beide Ehegatten sollten bereits während der Trennung einen Antrag auf Kontenklärung stellen, damit dies nicht erst im Rahmen der Scheidung erfolgt. Sie können einen solchen auch online über das Internet stellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Weitere Tipps, welche Folgen Sie wie, wo und wann während der Trennung mit dem Ehepartner vereinbaren sollten und können, finden Sie hier.

d) Ohne Folgesachen geht die Scheidung schnell
Es ist möglich, zusammen mit dem Scheidungsantrag so genannte Folgesachen im Verbund beim Familiengericht einzureichen. Darunter sind zum Beispiel Angelegenheiten wie der Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Sorgerecht uvm. Wenn die Ehepartner eine oder sogar mehrere dieser Folgesachen mit der Scheidung zusammen vom Familiengericht entscheiden lassen, verzögert dies die Scheidung ungemein. Eine schnelle Scheidung kommt dann keinesfalls mehr in Betracht. Die Scheidung kann dann auch einmal viele Jahre dauern.

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Wenn Folgesachen mit der Scheidung zusammen eingereicht werden, nennt man das „Zwangsverbund“. Das bedeutet dann, dass die Scheidung nicht ausgesprochen wird, bevor nicht auch über die Folgesachen entschieden wird. Über diese kann auch außerhalb des Scheidungsverbundes getrennt und auch später  entschieden werden. Zu beachten sind aber hier drohende Verjährungen wie zum Beispiel beim Zugewinn und eventuell höhere Scheidungskosten. Bei Fragen, beraten wir Sie gerne hierzu. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

e) Rechtsmittelverzicht macht die Scheidung schneller
Damit die Scheidung schnell beendet ist, kann man während oder nach dem Scheidungstermin beim Familiengericht einen so geannten Rechtsmittelverzicht erklären. Damit verkürzt sich die Scheidung in der Regel um 1 Monat. Erforderlich ist hierfür aber von Gesetzes wegen, dass jeder der Ehegatten von einem Anwalt vertreten wird. Die Scheidung ist damit dann rechtskräftig und schneller beendet.

4. Schnelle Scheidung wegen Schwangerschaft?

Ist es möglich, eine schnelle Scheidung bei Schwangerschaft durchzuführen? Bei Vorliegen einer Schwangerschaft von einem anderen Vater des Kindes als dem Ehemann kommt eine so genannte Härtefallscheidung gemäß § 1565 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch in Betracht.
Allerdings kann eine solche allenfalls greifen, wenn der Antragsteller der „gehörnte“ Ehemann ist. Nur diesem ist es dann nicht zumutbar noch länger verheiratet zu bleiben. In diesem Fall kann die Ehe auch ohne Einhalten des Trennungsjahres geschieden werden.
Zu den Voraussetzungen einer im Volksmund auch so genannten Blitzscheidung, siehe da.
Wenn die Schwangere, die Antragstellerin ist, geht die Rechtsprechung in der Regel nicht davon aus, dass ihr ein weiteres Festhalten an der Ehe unzumutbar ist. Eine schnelle Scheidung ist dann wegen der Schwangerschaft nicht möglich.