Trennung und getrennt leben – Voraussetzung für die Scheidung
1. Wann lebe ich getrennt? – Welche Voraussetzungen hat die Trennung
a) räumliche Trennung
b) wirtschaftliche Trennung und
c) emotionale Trennung
Gemeint ist damit eine ausdrückliche Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch.
Im Volksmund wird dies häufig als „Trennung von Tisch und Bett“ bezeichnet.
2. Was bedeutet „Trennung von Tisch und Bett“ genau?
b) „Trennung von Bett“: Die Eheleute müssen getrennt voneinander schlafen und dürfen keine sexuelle Beziehung mehr miteinander führen.
Erforderlich ist für eine Trennung in der Regel eine räumliche Trennung. Zieht einer der Eheleute aus der Ehewohnung aus, ist die räumliche Trennung offensichtlich.
Wichtig: Auf keinen Fall reicht es für eine familienrechtliche Trennung aus, wenn sich die Ehepartner nur nicht mehr verstehen oder nicht mehr miteinander sprechen. Es ist auch nicht ausreichend, wenn keine Intimitäten mehr zwischen den Ehepartnern statfinden. Andererseits können Sie natürlich auch noch freundschaftlichen Kontakt miteinander pflegen. Aber eben nicht mehr als Eheleute.
3. Gibt es ein Getrennt leben auch innerhalb der Ehewohnung?
4. Was ist, wenn der Ehepartner die Trennung nicht will?
Aus diesem Grund bestehen für das Scheidungsrecht keine relevanten Trennungen, wenn die räumliche Trennung nur z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts oder wegen dem Verbüßen einer Gefängnisstrafe besteht.
Das bedeutet, es muss auch in diesen Fällen dem anderen Ehepartner bekannt sein oder mitgeteilt werden, dass ein unbedingter Trennungswille des anderen besteht. Eine Zustimmung des anderen ist aber nicht erforderlich.
5. Muss ich die Trennung nachweisen?
Anders ist es hingegen, wenn einer der Ehepartner bei der Scheidung behauptet, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen sei und die Voraussetzungen für eine Trennung bzw. Scheidung damit noch nicht vorliegen.
Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Es geschieht manchmal, dass ein Ehegatte bei der Scheidung behauptet, man sei noch nicht so lange oder noch gar nicht getrennt. Dies oft dann, wenn einer der Ehegatten die Scheidung zeitlich hinauszögern oder verhindern möchte. Dies kann nachteilige Konsequenzen haben, wie unter Umständen längere Zahlungen von Trennungsunterhalt. Sinnvoll ist es daher, einen schriftlichen Nachweis für die Trennung zu schaffen. Wie Sie einen solchen Trennungsbrief bzw. eine solche Trennungsmitteilung formulieren können, finden Sie hier.