Trennung

Trennung und getrennt leben –  Voraussetzung für die Scheidung

 
Die Trennung vom Ehepartner ist vor allem eine emotionale Entscheidung, die Sie persönlich entweder für sich oder mit Ihrem Ehepartner zusammen treffen. Neben den einschneidenden Problemen auf der Gefühlsebene, treten bei der Trennung zahlreiche Fragestellungen in rechtlicher Hinsicht auf. Es werden Fragen aufgeworfen nach dem Trennungsjahr, der gemeinsamen Wohnungund dem Steuerklassenwechsel.

1. Wann lebe ich getrennt? – Welche Voraussetzungen hat die Trennung

Die Trennung
im Sinne des Familienrechts ist notwendige Voraussetzung für eine folgende Scheidung. Voraussetzungen für ein getrennt Leben nach dem Gesetz (§ 1567 Bürgerliches Gesetzbuch) sind
 a) räumliche Trennung
 b) wirtschaftliche Trennung und
 c) emotionale Trennung

Gemeint ist damit eine ausdrückliche Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch.

Im Volksmund wird dies häufig als „Trennung von Tisch und Bett“ bezeichnet.

2. Was bedeutet „Trennung von Tisch und Bett“ genau?

 
 a) „Trennung von Tisch“: Die Eheleute müssen getrennt voneinander wirtschaften und jeder muss seinen eigenen Haushalt führen.

 b) „Trennung von Bett“: Die Eheleute müssen getrennt voneinander schlafen und dürfen keine sexuelle Beziehung mehr miteinander führen.

Erforderlich ist für eine Trennung in der Regel eine räumliche Trennung. Zieht einer der Eheleute aus der Ehewohnung aus, ist die räumliche Trennung offensichtlich.
Wichtig: Auf keinen Fall reicht es für eine familienrechtliche Trennung aus, wenn sich die Ehepartner nur nicht mehr verstehen oder nicht mehr miteinander sprechen. Es ist auch nicht ausreichend, wenn keine Intimitäten mehr zwischen den Ehepartnern statfinden. Andererseits können Sie natürlich auch noch freundschaftlichen Kontakt miteinander pflegen. Aber eben nicht mehr als Eheleute.

3. Gibt es ein Getrennt leben auch innerhalb der Ehewohnung?

 
Es kann aber auch ausreichen, wenn die Ehepartner innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung voneinander getrennt leben. Dafür müssen die Zimmer innerhalb der Ehewohnung aufgeteilt werden und diese ausschließlich vom jeweiligen Ehepartner genutzt werden. Für die näheren Voraussetzungen und Tipps von Scheidungsexpertin Sandra Segl lesen Sie bitte weiter unter „Kann ich auch innerhalb der Wohnung getrennt leben?“

4. Was ist, wenn der Ehepartner die Trennung nicht will?

Für die Scheidung ist neben der räumlichen und wirtschaftlichen Trennung erforderlich, dass mindestens einer der Ehepartner die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr weiterführen möchte. Für die Trennung ist also auch erforderlich, dass sich die Partner voneinander trennen WOLLEN. Wenn nur einer der Ehepartner diesen Trennungswillen hat, ist dies ausreichend.

Aus diesem Grund bestehen für das Scheidungsrecht keine relevanten Trennungen, wenn die räumliche Trennung nur z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts oder wegen dem Verbüßen einer Gefängnisstrafe besteht.
Das bedeutet, es muss auch in diesen Fällen dem anderen Ehepartner bekannt sein oder mitgeteilt werden, dass ein unbedingter Trennungswille des anderen besteht. Eine Zustimmung des anderen ist aber nicht erforderlich.

5. Muss ich die Trennung nachweisen?

Grundsätzlich muss bei der Scheidung die Trennung von demjenigen nachgewiesen bzw. bewiesen werden, der den Scheidungsantrag einreicht.
Wenn beide Eheleute bei der Scheidung dasselbe Trennungsdatum angeben, ist ein weitergehender Nachweis nicht nötig. Der Richter wird keine weiteren Nachforschungen über die Trennung anstellen.
Anders ist es hingegen, wenn einer der Ehepartner bei der Scheidung behauptet, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen sei und die Voraussetzungen für eine Trennung bzw. Scheidung damit noch nicht vorliegen.
Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Es geschieht manchmal, dass ein Ehegatte bei der Scheidung behauptet, man sei noch nicht so lange oder noch gar nicht getrennt. Dies oft dann, wenn einer der Ehegatten die Scheidung zeitlich hinauszögern oder verhindern möchte. Dies kann nachteilige Konsequenzen haben, wie unter Umständen längere Zahlungen von Trennungsunterhalt. Sinnvoll ist es daher, einen schriftlichen Nachweis für die Trennung zu schaffen. Wie Sie einen solchen Trennungsbrief bzw. eine solche Trennungsmitteilung formulieren können, finden Sie hier.

6. Muss die Trennung irgendwo gemeldet werden?

Nein, weder die Trennung noch der Beginn des Trennungsjahres müssen offiziell angezeigt, gemeldet oder registriert werden. Die Trennung wird auch nicht beim Familiengericht beantragt. In Deutschland ist also kein formeller Akt bei den Behörden notwendig, um die Trennung einzuleiten. Anders ist es zum Beispiel in Italien. Dort ist es notwendig die Trennung bei Gericht zu beantragen. Erst nach weiteren drei Jahren ist es möglich dort einen Scheidungsantrag zu stellen.